Jetzt anrufen

076 578 98 53

Impressum & Datenschutz

Rechtliche Hinweise und Impressum von Rüfenacht Reinigungen Nidwalden

Tel. +41 76 578 98 53

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rüfenacht Reinigungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Rüfenacht Reinigungen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) für alle Reinigungsdienstleistungen, einschließlich Wohnungs-, Umzugs-, Büro- und Gebäudereinigungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Die AGB sind Bestandteil jedes Vertrages und gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung diese AGB an.

3. Leistungserbringung

3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Reinigungsarbeiten fachgerecht, sorgfältig und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auszuführen.
3.2 Der Auftragnehmer stellt geschultes Personal sowie geeignete Reinigungsmittel und Geräte, sofern nicht anders vereinbart.
3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle erforderlichen Informationen und Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren, spätestens 24 Stunden vor Leistungsbeginn.
3.4 Bei unzureichenden Informationen oder fehlendem Zugang, die zu Verzögerungen oder Nichterfüllung führen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, entstandene Kosten als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen.

4. Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Räumlichkeiten zugänglich, sicher und frei von Hindernissen sind.
4.2 Besondere Gegebenheiten (z. B. empfindliche Materialien, spezielle Reinigungsanforderungen) sind dem Auftragnehmer vorab mitzuteilen.
4.3 Der Auftraggeber prüft die erbrachte Leistung unmittelbar nach Abschluss, spätestens jedoch innerhalb von 6 Stunden, und meldet etwaige Mängel schriftlich. Nicht fristgerecht gemeldete Mängel gelten als akzeptiert.

5. Haftung

5.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter verursacht werden, im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung (Deckungssumme: CHF 5’000’000.- pro Ereignis für Personen- und Sachschäden).
5.2 Für Schäden durch normale Abnutzung, höhere Gewalt oder Dritte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
5.3 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch unzureichende oder falsche Angaben zu den Reinigungsobjekten entstehen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Preise richten sich nach dem Angebot oder der vertraglichen Vereinbarung. Preisanpassungen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen (z. B. Schweizerischer Index-Stand) werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
6.2 Die Zahlung erfolgt nach Beendigung des Auftrags in bar oder per TWINT, sofern nicht ausdrücklich eine Rechnung vereinbart wurde.
6.3 Eine Zahlung per Rechnung ist nur nach vorheriger Absprache möglich und erfordert eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Preises. Der Restbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
6.4 Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. an.
6.5 Anfahrtskosten werden nicht berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

7. Rücktritt und Kündigung

7.1 Der Auftraggeber kann bis 14 Tage vor dem vereinbarten Reinigungstermin kostenfrei zurücktreten. Bei späterem Rücktritt werden 30 % des vereinbarten Preises als Aufwandsentschädigung fällig.
7.2 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistungserbringung durch unvorhersehbare Umstände (z. B. höhere Gewalt) unmöglich wird.
7.3 Daueraufträge können mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende einer Arbeitswoche schriftlich gekündigt werden.

8. Gewährleistung

8.1 Bei berechtigten Mängelrügen verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
8.2 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt-

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht ein ausschliesslicher Gerichtsstand besteht. Der Auftragnehmer kann Klagen auch am Sitz des Auftraggebers erheben.
9.2 Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht, insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt und rechtswirksam ist.
Nach oben scrollen